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Vollmacht · Vorsorgevollmacht · Betreuungsverfügung · Patientenverfügung

 

Rechtliche Vorsorge

Jeder Mensch kann in eine Lage geraten, in der er seine Angelegenheiten nicht mehr selbstverantwortlich klären kann und deswegen auf Hilfe angewiesen ist. Dies kann z.B. bei Unfall, schwerer Krankheit oder Nachlassen der geistigen Kräfte eintreten.

Ein hohes Maß an Selbstbestimmung kann durch die rechtzeitige Erstellung von Vollmachten erreicht werden. Hierdurch kann eine gerichtliche Betreuung vermieden werden. Die notwendigen Vordrucke mit Erläuterungen wurden in der Vorsorge-Mappe der Betreuungsbehörde der StädteRegion Aachen zusammengestellt.

In Kooperation mit dem Kommunalen Integrationszentrum der StädteRegion Aachen wurde die Vorsorge-Mappe in Arabisch, Russisch und Türkisch übersetzt. Die Übersetzungen sollen als Hilfestellung bei der Erstellung einer Vollmacht dienen. Zur praktischen Nutzung ist ausschließlich die Vorsorge-Mappe in deutscher Sprache bestimmt. Die Betreuungsbehörde weist darauf hin, dass nur deutsche Vollmachten beglaubigt werden können.

Die Zuständigkeitsbereiche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in der arabischen, russischen und türkische Fassung nicht hinterlegt. Es wird diesbezüglich auf die deutsche Vorsorge-Mappe verwiesen.   

 

Ausführliche Infos finden Sie auf der Internetseite der StädtRegion Aachen: Mehr Infos?